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Fachbericht: AwSV-Compliance in Tanklagern – Sicherheit für technische Substanz

Aktualisiert: vor 6 Tagen

In der Welt der flüssigen Energieträger ist Vertrauen gut, aber ein systematisches Management der Betreiberpflichten ist essenziell. Für Betreiber von Tanklagern der Gefährdungsstufe C (Stufe C) definiert die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einen strikten Rahmen.


Um die technische Substanz Ihrer Anlage langfristig zu sichern und rechtliche Risiken zu minimieren, haben wir die Kernpunkte der AwSV-Prüfroutine zusammengefasst.



Fachbetriebspflicht und Sachverständigenprüfung

Die Errichtung, Instandsetzung oder Reinigung von Anlagen dieser Größenordnung darf ausschließlich durch zertifizierte Fachbetriebe nach § 45 AwSV erfolgen. Vor der ersten Inbetriebnahme ist zudem eine Sachverständigenprüfung nach § 46 AwSV zwingend erforderlich, um die Konformität der Anlage zu bestätigen.


Für einen sicheren Betrieb und den Schutz der Umwelt müssen folgende technische Barrieren regelmäßig verifiziert werden:


  • Dichtheit und Beständigkeit: Der Nachweis der Beständigkeit von Tanks, Dichtungen und Beschichtungen – insbesondere bei aggressiven Medien wie Naphtha oder Kerosin – ist eine Grundvoraussetzung.


  • Sekundärschutz: Der Auffangraum muss auf Risse kontrolliert werden; zudem sind das Volumen und die chemische Beständigkeit der Barriere sicherzustellen.


  • Sensorik und Alarmierung: Funktionstests der Überfüllsicherungen (Grenzwertgeber) sowie die Prüfung der Leckageerkennung auf Alarmierung sind kritische Kontrollpunkte.


Rechtssicherheit entsteht durch lückenlose Nachweise. Eine vollständige Anlagendokumentation, die alle Fachbetriebsurkunden und Prüfberichte umfasst, ist für jedes Audit unerlässlich. Parallel dazu müssen Betriebsanweisungen gemäß § 44 AwSV sowie aktuelle Notfallpläne für das Personal jederzeit zugänglich aushängen.


Vergessen Sie keine Fristen: Wiederkehrende Sachverständigenprüfungen sind im Regelfall alle 5 Jahre fällig. Befindet sich Ihre Anlage in einem Schutzgebiet, verkürzt sich dieser Intervall auf 2,5 Jahre.


Sie benötigen Unterstützung bei der Vorbereitung Ihrer nächsten Sachverständigenprüfung? Als Ihr Partner für flüssige Energieträger und technische Substanz begleitet ING BRAU Sie bei der technischen Bestandsaufnahme und der rechtssicheren Dokumentation Ihrer Anlagen.



 
 
 

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